Der Rechtsanwalt im Verkehrsrecht

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Die Versicherung des Unfallgegners trägt die Anwaltskosten des Geschädigten, sodass man eigentlich direkt am Unfallort den Anwalt anrufen könnte. Oft ist man aber zu träge und verschenkt sein gutes Recht. Die Versicherungen versuchen dem Geschädigten ein Komplettpaket anzubieten und ihn auch ohne Anwalt bestes zu versorgen. Doch ist das wirklich so? Wird in der Werkstatt der Versicherung genauso gut repariert wie in der Werkstatt des Vertrauens? Bewertet der Gutachter der Versicherung den Schaden genauso neutral, wie der selbst gewählte? Ist der von der Versicherung vorgeschlagene Regulierungsweg immer der beste?

Ungünstige Ratschläge gibt ab und an auch die eigene Werkstatt. Sei es auch Nicht- oder Halbwissen oder schlimmstenfalls aus Eigennutz. Sie leidet oft unter extremen Kostendruck und ist auf das Geld der Versicherung dringend angewiesen. Da wird dann oft gesagt, ohne Anwalt geht alles viel besser und schneller. Aber ist der Tipp der Werksatt immer genau so gut wie der des neutralen Anwalts für Verkehrsrecht? Einen Rat sollte sich jeder Unfallgeschädigte einholen, bevor es zu spät ist. Entscheiden kann man danach immernoch.

im Bußgeldverfahren

Im Bußgeldverfahren werden die Anwaltskosten von der Verkehrsrechtsschutzversicherung des Fahrers oder Fahrzeughalters getragen, sodass man kein Kostenrisiko zu befürchten hat. Außerdem kennt der Anwalt in der Regel die Richter und die Probleme des Einzelfalles, sodass er eine optimale Verteidigung vorbereiten und sinnlose Kosten vermeiden kann. Er kann auch die technische Prüfung der Messung durch einen Sachverständigen veranlassen und im Gerichtsverfahren die Fehler aufdecken, die ggf zur Strafmilderung oder zum Freispruch führen. Zudem bekommt (nur) der Anwalt die Ermittlungsakte mit den Messfotos und den Eichunterlagen zugesandt, sodass eine Verteidigung ohne Anwalt zwar möglich, aber oft nicht Erfolg versprechend ist.

im Strafverfahren

Im Strafverfahren kostet der Anwalt Geld. Rechtschutzversicherungen tragen die Kosten zwar oft, aber nicht immer. Dennoch ist man ohne Anwalt verloren.

Denn der Strafrichter, der im Schnitt 400 Verfahren pro Jahr auf dem Tisch hat, weiß ganz genau, was er dem Angeklagten ohne Anwalt erzählen muss, um die Sache in 5 Minuten vom Tisch zu haben. Die Staatsanwaltschaft tut oft ihr Übriges.

im Fahrerlaubnisrecht

Hier kann der Anwalt oft nur Schadensbegrenzung leisten, weil die Fakten schon feststehen. Trotzdem lohnt wenigstens eine erste Beratung, weil hier die entscheidenden Weichen gestellt werden können. Oft ist es nur ein kleiner Hinweis der darüber entscheidet, ob man den Führerschein sehr schnell, erst nach langer Zeit oder nie zurückbekommen

beim Autokauf

Hier kann der Anwalt im Verkehrsrecht viel Schaden abwenden und beratend mitwirken. So kann er helfen vermutete Mängel aufzudecken, Anleitungen zum richtigen Vorgehen bei der Nacherfüllung, dem Rücktritt oder gar der Anfechtung geben und die Ansprüche dann bei Gericht durchsetzen.

Weitere Informationen unter: kaden@rechtsanwalt-kaden-dresden.de

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