Alexander Kaden - Rechtsanwalt in Dresden |
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unverbindlichen Anfrage: Telefon: 0351/8908169 oder E-Mail: kaden@rechtsanwalt-kaden-dresden.de
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Kanzlei | Arbeitsrecht | Vertragsrecht | Strafrecht | Verkehrsrecht | Versicherungsrecht | |||
Kontakt Telefon: E-Mail: kaden@rechtsanwalt-kaden-dresden.de Adresse: RA Alexander Kaden Königsbrücker Landstraße 29b 01109 Dresden
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Eine umfassende Rechtsberatung in allen denkbaren Teilbereichen des Rechts ist zwar für jede Kanzlei wünschenswert, jedoch in meinen Augen in der heutigen Zeit fast nicht mehr möglich. Die zunehmende Flut an Gesetzen und gerichtlichen Entscheidungen lässt den juristischen "Allrounder" mehr und mehr zum Auslaufmodell werden. Um dennoch eine vernünftige Rechtsberatung geben zu können, ist eine ausgewählte Ausrichtung des Kanzleiprofils meiner Meinung nach sinnvoll. Es ist daher mein Wunsch, Ihnen eine möglichst umfassende Beratung zum Thema Automobil und Verkehrsrecht anzubieten. Dabei erstreckt sich meine Tätigkeit von der rechtlichen Beratung beim Kauf eines Pkw oder anderen KFZ (LKW oder Motorrad), über die Prüfung von Verträgen bis hin zur Hilfe bei Unannehmlichkeiten des Straßenverkehrsrecht, wie etwa "Knöllchen", dem Geschwindigkeitsverstoß wegen zu schnellem Fahren in Bußgeldverfahren, dem Entzug der Fahrerlaubnis, dem Verkehrsunfall oder der Schadensregulierung mit der Kaskoversicherung. Auch Verkehrsstrafrecht (z.B. Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung und Fahren ohne Fahrerlaubnis u.a) gehört zu meiner Tätigkeit. Telefax: 0351 79588485 Email: kaden@rechtsanwalt-kaden-dresden.de Darüber hinaus bin ich ab und an auch in den angrenzenden Rechtsangelegenheiten rund um das Vertragsrecht (auch Internet), Versicherungsrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht tätig. Rechtsanwalt Alexander Kaden, Königsbrücker Landstraße 29b, 01109 Dresden, Tel.0351 890 81 69 Was ist ein Fachanwalt?Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist ein Rechtsanwalt, welcher eine besondere Zusatzqualifikation besitzt. Der Titel "Fachanwalt für Verkehrsrecht" wird nur Rechtsanwälten verliehen, die erfolgreich eine zusätzliche Prüfung abgelegt haben, nachweislich über einen längeren Zeitraum auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig sind, eine bestimmte Zahl an Fällen im Verkehrsrecht bearbeitet haben und sich regelmäßig fortbilden. |
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