Rechtsanwalt Kaden - Dresden - Vertragsrecht
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Kontakt Telefon: E-Mail: kaden@rechtsanwalt-kaden-dresden.de Adresse: RA Alexander Kaden Königsbrücker Landstraße 29b 01109 Dresden Typische Probleme im Vertragsrecht: Man hat über E-bay gekauft oder ersteigert und die Ware kommt nicht oder hat Fehler. Man hat sein schönes altes Motorrad verkauft und keiner zahlt. Fragen zum Verbraucherschutz.
Aktuell: * Widerruft ein Verbraucher einen sog. Fernabsatzvertrag, ist er nicht generell zum Ersatz der Nutzungen gezwungen. So jetzt der EugH C489/07 Impressum
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Der neue Gebrauchte ist doch nicht der gepflegte Garagenwagen sondern ein Unfallwagen? Der Tacho ist am Unfallauto auch noch "Geschraubt" und die Gesamtlaufleistung doppelt so hoch? Aber "gekauft wie gesehen"? Die Garantie oder Gewährleistung, genauer Sachmängelhaftung des Verkäufers, erlischt durch diesen Zusatz nicht zwingend. Nach der gesetzlichen Regelung muss der gewerbliche Händler auf neue Sachen immer zwei Jahre Gewährleistung geben. Bei gebrauchten Sachen kann er diese Frist im Vertrag auf ein Jahr verkürzen. Nicht selten leiden jedoch die von Händlern verwendeten Standardverträge an so massiven Fehlern, dass die gesetzliche Zweijahresfrist am Ende doch maßgeblich ist. Gleiches gilt für private Verkäufer. Es ist ein Irrglaube, dass er keine Gewähr geben muss. Auch der Privatmann "haftet" grundsätzlich zwei Jahre. Allerdings kann er seine Haftung ganz ausschließen. Fehlt ein solcher Ausschluss im Vertrag, oder ist er fehlerhaft, gilt regelmäßig wieder die zweijährige Haftung.
Ich berate gern, vom Verbraucherschutz, Vertragsschluss (Kaufvertrag, Mietvertrag) über Gewährleistungsrechte (Nachbesserung, Minderung, Wandelung etc.) bis hin zur Rückabwicklung (Anfechtung, Rücktritt und Widerrufsrecht) Alexander Kaden |
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