Sperrfrist beim Strafbefehl verkürzen

Anwalt Dresden

unverbindlichen Anfrage:

Telefon: 0351/8908169 oder E-Mail: kaden@rechtsanwalt-kaden-dresden.de

 

Startseite Kanzlei Arbeitsrecht Vertragsrecht Strafrecht Verkehrsrecht Versicherungsrecht
Kontakt

Telefon:

0351/8908169

E-Mail:

kaden@rechtsanwalt-kaden-dresden.de

Adresse:

RA Alexander Kaden

Königsbrücker Landstraße 29b

01109 Dresden

Datenschutz

Impressum

 

  

Alkohol am Steuer zieht in der Regel den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich. Außerdem wird eine sog Sperrfrist angeordnet.

Die Dauer der Sperrfrist hängt von vielen Faktoren ab. Je höher der Alkoholwert, desto länger die Sperrfrist.

Bei einer Trunkenheitsfahrt ist die Fahrerlaubnisentziehung oft nicht vermeidbar. Jedoch stellt sich dann sofort die Frage, wie bekomme ich den Führerschein zurück?

Hier hilft der Anwalt im Verkehrsrecht. Denn hier bekommt man die Informationen, die helfen auch eine einmal geurteilte Sperrfrist im Nachhinein um Monate zu verkürzen.

- Amtsgericht Bautzen: 2,4 Promille 13 Monate Sperre

- Amtsgericht Meißen: 2,1 Promille 11 Monate Sperre

Bei diesen Werten sind normalerweise Sperrfristen von 18-24 Monaten angemessen.

- Amtsgericht Dresden: 1,12 Promille 4 Monate Sperrfrist bei üblichen 6-12 Monaten.

- Amtsgericht Riesa: 1,18 Promille 4 Monate Sperrfrist bei üblichen 6-12 Monaten. mehr...

Weitere Informationen unter: kaden@rechtsanwalt-kaden-dresden.de