Povidamessung beanstandet
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Bereits mit Urteil vom 30.01.2015 hat das Amtsgericht Senftenberg eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Providasystem beanstandet. In der Kritik stand diesmal nicht das Messgerät Provida Modular 2000 selbst, sondern seine Bediener. Einem Autofahrer wurde eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 35 km/h vorgeworfen. Dies sollte 120,00 Euro Bußgeld und 3 Punkte (altes Recht) kosten. Zwei unabhängige Gutachter kamen nun zum Ergebnis, dass dieses Messgerät (immer noch im Einsatz) Defizite bei der Kalibrierung zeigt, so der Gutacher und auch die Messung an sich zu beanstanden ist. Insbesondere sei das Fahrzeug des Betroffenen bei der Messung zu weit vom Videowagen entfernt, sodass Gerätetoleranzen erweitert werden müssen. Fazit: aus 35 Km/h wurden 29 Km/h und damit ein beachtlicher Abzug vorgenommen. Weitere Informationen unter: kaden@rechtsanwalt-kaden-dresden.de
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