Amtsgericht Dresden beanstandet Radarmessung

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Radarmessungen stehen im wieder in der Kritik. Insbesondere wegen sog. Schrägfahrten und Reflexionsmessungen kommt es immer wieder zur nachträglichen Korrektur des Messwertes, weil die Auswertepersonen diese nur schwer erkennen können.

So senkte das Amtsgericht Dresden nach einem Einspruch eines Verkehrsrechtsanwaltes ein Bußgeld in den Verwarnungsbereich ohne Punkte ab. Ein häufiger Ausgang im Bußgeldverfahren.

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