Messtoleranz eso ES 3.0
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Anfang 2015 zieht das Amtsgericht Offenburg bei einer Messung mit dem Einseitensensor ES3.0 statt der üblichen 3 km/h insgesamt 6 km/h Toleranz ab. Ein Betroffener wurde mit 23 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung gemessen und sollte 70,00 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg bekommen. Die Messung war auf den ersten Blick unauffällig. Auch die üblichen Angriffspunkte, z.b. der Einsatz der Neigungswasserwaage, waren hier nicht anzuwenden. Eine Prüfung durch einen anerkannten Sachverständigen ergab aber dann, dass bei dieser Messung eine Toleranz von 6 km/h anzusetzen sei, weil die sog. Helligkeitsprofile seiner Meinung nach nicht mit der hinreichenden Notwendigkeit übereinstimmten. Weitere Informationen unter: kaden@rechtsanwalt-kaden-dresden.de
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