Einspruch im Strafbefehlsverfahren
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Der Strafbefehl ist ein salopp gesagt ein vereinfachtes Strafverfahren. Es ist an besondere Voraussetzungen gebunden und somit nicht in jedem Fall möglich. Der Vorteil und zugleich auch Nachteil im Strafbefehlsverfahren liegt darin, dass keine mündliche Verhandlung stattfindet. Eine nervige Gerichtsverhandlung bleibt einem zwar erspart, allerdings hat man keinerlei Möglichkeiten seine Rechte prüfen zu lassen. Es ist deshalb bei einem Strafbefehl besonders wichtig, innerhalb der kurzen Einspruchsfrist zu überlegen, ob man sich mit der Strafe abfindet, oder doch eine Verteidigung will. Legt man Einspruch gegen den Strafbefehl ein, wird das Verfahren in ein "gewöhnliches" Strafverfahren umgewandelt. Hier kann man dann seine Verteidigung in vollem Umfang vortragen. Man muss nur darauf achten, sich nicht bei aller Euphorie zu verschlechtern.
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